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Geschäftsgegenstand der Aaronia
AG:
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,
der Handel und der Vertrieb von Messgeräten,
Technologien und Rechten auf dem Gebiet der Nieder-
und Hochfrequenz-Messtechnik, der Robotik sowie der
Abschirmung von nieder- und hochfrequenten Feldern
jeglicher Art sowie die Grundlagenforschung auf dem
Gebiet der Nachrichten- und Messtechnik; ferner die
Konstruktion eigener Schaltkreise und Messverfahren
insbesondere für die Entwicklung extrem
empfindlicher und genauer Hochfrequenz-Messtechnik
und autonomer Robotik-Systeme.
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen der AARONIA AG:
- Allgemeines
- Geltungsbereich
- Angebot und
Bestellung
- Patent- und
Urheberrechte
- Lieferzeiten
und Lieferungen
- Versand
- Verpackung
- Preise
und Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
und Haftung
- Rücksendungen
- Rückgaberecht
- Verschiedenes
- Gerichtsstand
und Erfüllungsort
1.
Allgemeines - Geltungsbereich
Lieferungen und Service-Tätigkeiten gelten als
Leistungen. Verträge über Leistungen kommen
ausschließlich auf der Grundlage der
nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen
des Bestellers, die die Leistung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und
abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Besteller.
2. Angebot
und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen
erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven
Bonitätsprüfung des Bestellers und
vorbehaltlich rechtzeitiger und
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der
Leistung gültige Preis.
3.
Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen,
Beschreibungen der gesamten Software und
ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere
schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren
ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung
ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie
unverzüglich an uns zurückzugeben. Für
Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent-
oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns
bekannt war oder hätte bekannt sein müssen,
dass solche bestehen und diese dazu führen, dass
sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt
sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den
Fakturenwert der Ware beschränkt.
4.
Lieferzeiten und Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung
sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben
in der Auftragsbestätigung oder im Angebot
maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur
annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene
Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der
entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor
Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die
Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum
Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit
solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn
solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von
uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen
Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitteilen.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager
Strickscheid. Die Kosten und die Gefahr des
Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten
des Bestellers. Dies gilt auch für
Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, schließen wir zu Gunsten
und für Rechnung des Bestellers eine
Transportversicherung ab. Für die Einhaltung
etwaiger Ausschlussfristen nach den allgemeinen
deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der
Besteller verantwortlich.
6.
Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller.
Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung
der Verpackung sind vom Besteller zu
tragen.
7. Preise und
Zahlung
Unsere Preise verstehen sich - falls nicht
ausdrücklich angegeben - netto, zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten für
Transport, Verpackung und Versicherung. Unsere
Forderungen sind in Bar, per Bar-Nachnahme, per
Kreditkarte oder per Vorabüberweisung sofort und
vollständig zu begleichen. Hiervon ausgenommen
sind Behörden, Schulen, Universitäten oder
renommierte Großunternehmen. Hier kann eine
Lieferung auch auf Rechnung erfolgen. Wir behalten
uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu
erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf
Verlangen nachweisen. Skonti sind in unserer
Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt
vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug.
Aufträge, für die nicht ausdrückliche
feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag
der Leistung gültigen Listenpreis berechnet.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir -
unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a.
zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt,
nachzuweisen, dass ein höherer oder niedrigerer
Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft,
wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder
unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche
handelt.
8.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
uns und dem Besteller vor. Der Besteller ist
verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu
behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung,
diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlschaden ausreichend zu versichern. Der
Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen
aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt
in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns
abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der
Besteller weiter ermächtigt, ohne das hiervon
unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen
Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung
eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung beim Besteller vorliegt. Die
Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist
verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren, steht uns der dabei
entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware
zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das
Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als
vereinbart, dass der Besteller uns
anteilsmäßig Miteigentum
überträgt. Dieses wird unentgeltlich
für uns verwahrt. Die oben vereinbarte
Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen
nur in Höhe des Fakturenwertes der
Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter
veräußert wird. Bei Pfändungen oder
sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der
Besteller uns unverzüglich unter Angabe der
für eine Intervention notwendigen Informationen
zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die
nicht von den Dritten beigetrieben werden
können, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir
verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und
auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,
als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen mehr als 20% übersteigt.
9.
Gewährleistung und Haftung
Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem heutigen
Stand der Technik nicht möglich ist,
Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen
Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten.
Die Aaronia AG schließt für sich jede
Gewährleistung bezüglich der Software,
evtl. mitgelieferter Handbücher oder sonstiger
schriftlicher Materialien aus. Der Besteller hat die
Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare
Mängel schriftlich geltend zu machen. Soweit ein
von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist
der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem
Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der
sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode
(ursprünglicher Bruttokaufpreis x
[(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter
effektiver Nutzungen des Bestellers) ./.
durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt. Stellt sich
nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer
Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels
heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine
Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu
stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall
unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in
Rechnung gestellten, nachzuweisen. Weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - sind ausgeschlossen.
Insbesondere haften wir nicht für Schäden,
die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden
sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Diese
Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie
gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt
hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am
Leistungsgegenstand selbst entstanden sind,
abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den
vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder
Personenschaden auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Die
Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht
anders angegeben, 24 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine
weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als
vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz
oder für Ansprüche bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
10.
Rücksendungen
Rücksendungen haben NUR an:
AARONIA AG
Gewerbegebiet Aaronia AG
DE-54597 Euscheid
frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen
können, sofern nichts Abweichendes vereinbart
ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der
Rücksendung ein ausgefüllter RMA-Schein
und die Kopie der Rechnung beiliegt. Der
benötigte RMA-Schein wird von uns kostenlos
bereitgestellt (bitte anfordern). In jedem Fall
erfolgt die Rücksendung, auch die des
zufälligen Untergangs, auf Gefahr des
Bestellers.
11.
Rückgaberecht
Die Aaronia AG gewährt Endkunden auf alle
Artikel ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Eine
Ausnahme bilden Messgeräte aus dem Hause
Aaronia: Hier gewährt die Aaronia AG ein
erweitertes Rückgaberecht von 30 Tagen. Von
einem Rückgaberecht ausgenommen sind
Sonderanfertigungen (z.B. Sonderlängen von
Abschirmmaterialien, Sondergrößen von
Baldachinen etc.) oder Gerätschaften mit
spezifischen Einzel-Kalibrierungen bzw. Zertifikaten
(z.B. Antennen oder Messgeräte mit
Kalibrierschein) und Materialien die nur mit
extrem hohen Aufwand auf ihre Funktionalität
überprüft werden können wie unser
Aaronia MagnoShield.
12.
Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für den Verzicht auf
Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages
im übrigen und der übrigen
Bestimmungen.
13.
Gerichtsstand und Erfüllungsort der Aaronia
AG
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis ist Strickscheid. Der
Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis, sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden
Rechtsstreitigkeiten, ist gegenüber
Vollkaufleuten Strickscheid, wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu
verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der UN
Kaufrechtskonvention.
Der Vorstand, Trier, 18 Oktober 2004
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